Zertifizierungspflicht für Online-Handel von Bio-Produkten

Die Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Öko-Kontrollbehörden hat uns in einem ausführlichen Telefonat im Juli 2008 folgendes mitgeteilt:

1.) Jedes Unternehmen, das Bio-Produkte aufarbeitet, ist zertifizierungspflichtig. Kommissionieren oder umpacken ist "aufarbeiten". Weiterhin ist jedes Unternehmen, das Bio-Produkte an einem anderen Ort als dem Verkaufsort lagert, zertifizierungspflichtig. Dies trifft auf alle an Endverbraucher ausliefernden Betriebe zu, die ihr Sortiment im Internet anbieten. Denn die Übergabe der Waren und damit der Verkauf findet an der Haustür des Verbrauchers und nicht im Laden oder am Lager statt.

2.) Ein Unternehmen, das Bio-Produkte nur im Ladenlokal anbietet, fällt unter die Ausnahmeregelung, die die EU-Öko-Verordnung für Bio-Händler vorsieht. Das gilt auch, wenn der Laden sein Sortiment im Internet anzeigt, solange es dort nicht bestellt werden kann, es sich also um reine Werbung handelt. Ein solches Geschäft unterliegt keiner Zertifizierungspflicht, solange nicht auch im Laden "aufgearbeitet" wird. Dazu zählt zum Beispiel jedes Abfüllen von Bio-Produkten in kleinere Gebinde als das gelieferte Gebinde nicht vor den Augen des Käufers (z.B. bei Getreide aus dem 10 Kg-Sack in 500 g Beutel) oder zum Beispiel das Aufbacken von Brötchen oder das Umfüllen von Obst aus der gelieferten Steige in einen dekorativen Korb oder das Umfüllen von gekräuterten Oliven aus der gelieferten Folienverpackung in eine Porzellanschale in der Kühltheke. Die Ausnahmeregelung gilt auch nicht, wenn die Waren im Internet zwar zur Bestellung, aber nicht als Lieferung sondern nur zur Abholung im Geschäft angeboten werden und dies auch abzuwiegende Frischwaren umfasst. Denn "Kommissionieren", also das Abpacken von Bio-Produkten, ist zertifizierungspflichtig, sobald es nicht vor den Augen des Verbrauchers im Laden oder Lager stattfindet.

3) Werden Bio-Produkte im Internet zum Kauf per Lieferung angeboten, ist bei jedem Produkt die Öko-Kontrollnummer der privaten Zertifizierungsgesellschaft des jeweiligen Händlers anzugeben.

Hintergrund: Der Verbraucher soll in jedem Fall die Möglichkeit einer lückenlosen Rückverfolgung der Bio-Qualität insbesondere bei loser Ware haben.


Konsequenz für Sie

Wenn Sie ausliefern oder Frischware für Kunden auf Bestellung zur Abholung im Geschäft packen, sollte Ihr Betrieb auf jeden Fall zertifiziert sein! Hier finden Sie eine Übersicht der von den staatlichen Kontrollbehörden autorisierten privaten Kontrollstellen:


http://www.bmelv.de
Aber auch wenn Sie ohne einen Liefer- oder Abhol-Service Ihr Geschäft betreiben, ist in den allermeisten Fällen (siehe die Beispiele oben) eine Zertifizierung rechtlich zwingend. Als Fachgeschäft sollten Sie es sich nicht leisten, hinter den Wettbewerbern des allgemeinen LEH wie Super- oder Drogeriemärkten, die Bio-Teilsortimente führen, hinterher zu hinken. Denn die sind in aller Regel zertifiziert. Der Schutz der Branche, von der Sie schließlich leben, Ihr eigener Schutz vor kostenpflichtigen Abmahnungen oder Bußgeldern sowie das Image Ihres Geschäftes sollten Ihnen diese Mühe und Kosten wert sein!

Dazu möchten wir folgenden Kollegen und Nutzer von naturkostaktiv.de zitieren:

"Liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Geld tut zwar weh, wir werden um die € 350,00 bezahlen müssen,die Vorbereitungen haben insgesamt 4 - 6 Stunden gedauert, aber wir haben es jetzt hinter uns. Die vom Kollegen Bieringer empfohlenen Firma LACON Offenburg kann ich nur weiterempfehlen. Es war ein angenehmes Zusammenarbeiten und wir haben viel gelernt. Es geht nicht nur um den Online Shop oder die Abo Kiste sondern z.B. auch um das Aufbacken vorgefertigter Brötchen oder die Antipasti in der Kühltheke die aus dem Großen - in ein kleines Gebinde umgefüllt und ausgestellt werden.
All das zählt schon zur Aufarbeitung. Jedenfalls ist unser Shop wieder voll funktionsfähig und in den nächsten Tagen erscheint die Kontrollnummer.

Schönen Gruß aus Hagen

Peter Lollert"


Wir möchten den Bericht unseres Kunden, Herrn Lollert, ausdrücklich unterstreichen und meinen:

Der Verzicht auf eine eigentlich rechtlich zwingend vorgeschriebene Zertifizierung ist ein Verstoß gegen die Bio-Verordnung. So verständlich erst einmal aus finanzieller Sicht, ist dies doch recht fahrlässig, da so ein Verhalten die Branche insgesamt Skandal anfällig macht. Die unbedingte Konsequenz, die Sie als HändlerIn zu Recht von den Erzeugern und Herstellern erwarten, sollte auch für sie selber gelten. Wer zertifiziert ist, kommt auch nicht in Versuchung und baut damit beim Verbraucher Vertrauen auf. Darauf basiert die ganze Branche. Je mehr Betriebe sich zertifizieren lassen und dies öffentlich ausweisen, desto schwerer haben es "schwarze Schafe". Die Zertifizierung ist eigentlich für jeden Bio-Laden unumgänglich - egal ob im Internet-Handel aktiv oder nicht.

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Kundenstimmen


Sabine Hahn, Naturfeinkost


Frau Hahn schreibt nach Erhalt einer erbetenen Auskunft zu einer Formulierung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ihren naturkostaktiv-Shop:

"vielen Dank für Ihre kompetente Antwort - und das am Freitagabend...

Dann bin ich beruhigt, ich hatte mir zwar schon gedacht, dass die Formulierung im "grünen Bereich" ist, da sich in der Vergangenheit immer wieder bestätigt hat, dass Sie Ihre Arbeit sehr gründlich und korrekt machen. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben! Ich erinnere mich, dass ich damals bei Einrichtung des Shops weitreichende Recherchen zu AGBs gemacht habe...herzlichen Dank, dass Sie meine Zweifel ausräumen konnten!"

www.naturfeinkost-sabinehahn.de